FAQ (häufig gestellte Fragen)

Die Zwischenprüfung findet zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres statt. Hierbei sind die Inhalte des ersten Ausbildungsjahres (Marketing und Verkauf, Kassieren und Rechnen, Wirtschafts- und Sozialkunde) relevant.

➡️ Dauer: 90 Minuten

➡️ ca. 45 Aufgaben

➡️ programmierte Form (Multiple-Choice-Aufgaben)

Das Ergebnis der Zwischenprüfung zählt nicht zur Abschlussprüfung. Das Absolvieren der Zwischenprüfung ist allerdings Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung und gibt eine wichtige Rückmeldung über den aktuellen Wissensstand an den Ausbildungsbetrieb und den Prüfling selbst.

An den Sommer-Abschlussprüfungen nehmen i. d. R. alle Auszubildenden teil, deren Berufsausbildungsvertrag zwischen dem 1. April und dem 30. September des laufenden Jahres endet. Die Anmeldungen müssen von den Betrieben an die IHK gesendet werden. 

Eine Übersicht über die konkreten Prüfungstermine finden Sie hier.

Für die schriftliche Abschlussprüfung sind die Lernfelder 1 - 10 relevant.

Sie enthält folgende Bereiche:

1. Verkauf und Werbemaßnahmen
➡️ 90 Minuten
➡️ offene Fragen
➡️ praxisbezogene Aufgaben aus den Bereichen Verkauf, Beratung, Kasse, Warenpräsentation und Werbung

2. Warenwirtschaft und Kalkulation
➡️ 60 Minuten 
➡️ programmiert (Multiple-Choice-Aufgaben)
➡️ praxisbezogene Aufgaben aus den Bereichen Warenannahme, Lagerung, Bestandsführung und -kontrolle, Rechnerische Geschäftsvorfälle und Kalkulation

3. Wirtschafts- und Sozialkunde
➡️ 60 Minuten 
➡️ programmiert (Multiple-Choice-Aufgaben)
➡️ praxisbezogene Aufgaben aus den Bereichen Grundlagen des Wirtschaftens, rechtliche Rahmenbedingungen, Menschliche Arbeit im Betrieb sowie Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Mündliche Prüfung = sogenanntes „fallbezogenes Fachgespräch”

➡️ Aus zwei praxisbezogenen Situationsaufgaben wählen Sie eine Aufgabe aus. Das Thema der Aufgaben richtet sich nach dem Abfragebogen, den Sie vor der Anmeldung zur Prüfung ausgefüllt haben. Sie werden nur noch dann ausführlich in Warenkunde geprüft, wenn Sie als Wahlqualifikation „Beratung und Verkauf” angegeben haben. Allgemeine Warenkenntnisse müssen Sie allerdings immer nachweisen. 

➡️ Der in Ihrem Berichtsheft dokumentierte Warenbereich ist zu berücksichtigen. Bringen Sie unbedingt Ihr Berichtsheft zur Prüfung mit und achten Sie darauf, dass es vollständig (und alles unterschrieben) ist!

➡️ Sie haben dann höchstens 15 Minuten Zeit, sich auf die Fragen vorzubereiten.

➡️ Das Fachgespräch (= die mündliche Prüfung) soll maximal 20 Minuten dauern. 

➡️ Eventuell erfolgt danach noch eine Ergänzungsprüfung (zum Ausgleich einer mangelhaften schriftlichen Leistung). 

Schriftliche Prüfung:
➡️ Verkauf und Werbemaßnahmen: 25 %
➡️ Warenwirtschaft und Kalkulation: 15 %
➡️ Wirtschafts- und Sozialkunde: 10 %

Mündliche Prüfung (= sog. „fallbezogendes Fachgespräch”): 50 %

Die grafische Darstellung der Gewichtung finden Sie hier.

✅ Sie dürfen in keinem Prüfungsfach die Note 6 (= weniger als 25 %) haben.

✅ Sie dürfen in höchstens einem schriftlichen Bereich eine 5 haben (= weniger als 50 %). (Haben Sie zwei „Fünfer”, können Sie auf Antrag eine mündliche Ergänzungsprüfung gemäß AKA-Prüfungskatalog in einem dieser Fächer ablegen, um die Prüfung doch noch zu bestehen.)

✅ Sie müssen in der mündlichen Prüfung mindestens die Note 4 haben.

✅ Im Gesamtergebnis müssen Sie mindestens eine „ausreichende Leistung” erzielt haben, das heißt Sie müssen mindestens die Hälfte der erzielbaren Punkte schaffen.

❗️Bei Nichtbestehen kann die Prüfung zweimal wiederholt werden. 

Wenn Sie ein drittens Ausbildungsjahr für den Beruf Kauffrau/-mann im Einzelhandel anschließen wollen, wird Ihnen die schriftliche Verkäuferprüfung voll angerechnet