FAQ (häufig gestellte Fragen)

Nein, für die angehenden Einzelhandelskaufleute gibt es keine Zwischenprüfung. 

An den Sommer-Abschlussprüfungen nehmen i. d. R. alle Auszubildenden teil, deren Berufsausbildungsvertrag zwischen dem 1. April und dem 30. September des laufenden Jahres endet. Die Anmeldungen müssen von den Betrieben an die IHK gesendet werden. 

Eine Übersicht über die konkreten Prüfungstermine finden Sie hier.

Die Abschlussprüfung gliedert sich in Teil 1 und Teil 2 der sog. „gestreckten Abschlussprüfung” mit insgesamt fünf Prüfungsbereichen
In Ihrem Abschlusszeugnis stehen alle Noten der fünf Prüfungsbereiche.

T E I L  1
(i. d. R. am Ende des 2. Ausbildungsjahres, bei Verkürzern auch früher)

1. Verkauf und Werbemaßnahmen
➡️ 90 Minuten
➡️ offene Fragen
➡️ praxisbezogene Aufgaben aus den Bereichen Verkauf, Beratung, Kasse, Warenpräsentation und Werbung

2. Warenwirtschaft und Kalkulation
➡️ 60 Minuten
➡️ programmiert (Multiple-Choice-Aufgaben)
➡️ praxisbezogene Aufgaben aus den Bereichen Warenannahme, Lagerung, Bestandsführung und -kontrolle, Rechnerische Geschäftsvorfälle und Kalkulation

3. Wirtschafts- und Sozialkunde
➡️ 60 Minuten
➡️ programmiert (Multiple-Choice-Aufgaben)
➡️ praxisbezogene Aufgaben aus den Bereichen Grundlagen des Wirtschaftens, rechtliche Rahmenbedingungen, Menschliche Arbeit im Betrieb sowie Arbeitssicherheit und Umweltschutz

 

T E I L  2
(am Ende der Ausbildung)

4. Geschäftsprozesse im Einzelhandel
➡️ 90 Minuten
➡️ offene Fragen
➡️ praxisbezogene Aufgaben aus den Bereichen Verkauf, Beratung, Kasse, Warenpräsentation und Werbung

5. Mündliche Prüfung (sog. „fallbezogenes Fachgespräch”)
➡️ Aus zwei praxisbezogenen Situationsaufgaben wählen Sie eine Aufgabe aus. Das Thema der Aufgaben richtet sich nach dem Abfragebogen, den Sie vor der Anmeldung zur Prüfung ausgefüllt haben. Sie werden nur noch dann ausführlich in Warenkunde geprüft, wenn Sie als Wahlqualifikation „Beratung und Verkauf” angegeben haben. Allgemeine Warenkenntnisse müssen Sie allerdings immer nachweisen. 
➡️ Der in Ihrem Berichtsheft dokumentierte Warenbereich ist zu berücksichtigen. Bringen Sie unbedingt Ihr Berichtsheft zur Prüfung mit und achten Sie darauf, dass es vollständig (und alles unterschrieben) ist!
➡️ Sie haben dann höchstens 15 Minuten Zeit, sich auf die Fragen vorzubereiten.

➡️ Das Fachgespräch (= die mündliche Prüfung) soll maximal 20 Minuten dauern.
➡️ Eventuell erfolgt danach noch eine Ergänzungsprüfung (zum Ausgleich einer mangelhaften schriftlichen Leistung).

T E I L  1:
➡️ Verkauf und Werbemaßnahmen: 15 %
➡️ Warenwirtschaft und Kalkulation: 10 %
➡️ Wirtschafts- und Sozialkunde: 10 %

T E I L  2:
➡️ Geschäftsprozesse im Einzelhandel: 25 %
➡️ Mündliche Prüfung („fallbezogenes Fachgespräch”): 40 %

✅ Sie müssen in der Prüfung „Geschäftsprozesse im Einzelhandel” mindestens die Note 4 (50 %) erzielen. 

✅ Sie müssen in der mündlichen Prüfung („fachbezogenes Fallgespräch”) mindestens die Note 4 (50 %) erzielen.

✅ Ihr Gesamtergebnis aus allen fünf Prüfungsbereichen muss „ausreichend” sein, das heißt Sie müssen mindestens die Hälfte der erzielbaren Punkte schaffen.

ℹ️ Die drei Prüfungsbereiche im ersten Teil (also i. d. R. nach dem zweiten Ausbildungsjahr) sind keine Sperrfächer, was bedeutet, dass Sie trotz mangelhafter (Note 5) oder ungenügender (Note 6) Leistungen die Abschlussprüfung bestehen, wenn Sie im zweiten Teil so gut sind, dass Sie insgesamt die Hälfte der Punkte erzielen. 

ℹ️ Sie können eine mündliche Ergänzungsprüfung im schriftlichen Prüfungsbereich „Geschäftsprozesse im Einzelhandel” (Teil 2) beantragen, wenn Sie dort weniger als 50, aber mindestens 25 Punkte erzielt hatten. Diese findet im Anschluss an die mündliche Prüfung statt und dauert etwa 15 Minuten. Sie haben bestanden, wenn Sie durch die Ergänzungsprüfung dann mindestens 50 Punkte erzielen – dabei wird die schriftliche Prüfung doppelt gewichtet.
Beispiel: Ergebnis im Fach „Geschäftsprozesse im Einzelhandel” = 45 Punkte. Nun müssen Sie in der Ergänzungsprüfung mindestens 60 Punkte erzielen (45 x 2 + 60) : 3 = 150 : 3 = 50 Punkte
Eine Ergänzungsprüfung in einem der drei Prüfungsbereiche aus Teil 1 ist nicht möglich. 

❗️Bei Nichtbestehen kann die Prüfung zweimal wiederholt werden. Mindestens ausreichende Prüfungsleistungen in einzelnen Prüfungsteilen bzw. Prüfungsbereichen können anerkannt werden.
Falls Sie die schriftliche Prüfung nicht bestehen, müssen auch alle mit der Note 5 oder 6 bewerteten Prüfungen des ersten Teils (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) wiederholt werden.