Wie kann ich vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden?
Ein Auszubildender kann vorzeitig zur Prüfung zugelassen werden, wenn der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule überdurchschnittliche Leistungen bescheinigen. Die Beantragung muss rechtzeitig vorher erfolgen. Die Fristen hierfür erfahren Sie von der IHK bzw. der Berufsschule.
Mit jedem Antrag auf vorzeitige Zulassung sind bei der IHK München und Oberbayern einzureichen:
✅ die Bescheinigung des Ausbildungsbetriebs
✅ die Bestätigung der Berufsschule über den Leistungsstand der einzelnen Unterrichtsfächer
Diese Bestätigung wird von der Schule erstellt und muss mit der Unterschrift der Schulleitung sowie dem Schulstempel versehen sein. Bitte verwenden Sie hierfür nicht das IHK-Formular.
Eine vorzeitige Zulassung ist nur möglich, wenn Sie in den vier Zeugnisfächern Politik und Gesellschaft, Einzelhandelsprozesse, Kundenorientiertes Verkaufen und Kaufmännische Steuerung und Kontrolle einen Notendurchschnitt von mindestens 2,5 erreichen.